... was sind eigentlich Altlasten?


Im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) sind Altlasten stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen, Altablagerungen oder Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde.

Beispiele hierfür sind ehemalige Industriestandorte, Werkstätten, Tankanlagen, Militärstandorte, Produktionsbetriebe und stillgelegte Deponien. Die Geschichte dieser Grundstücke geht oft bis ins 19te Jahrhundert zurück und kann in Vergessenheit geraten sein. Zu früheren Zeiten war es zudem gängige Praxis, Baugruben oder auch Bombentrichter mit Abfällen, Bauschutt oder an anderer Stelle angefallenen Bodenaushub zu verfüllen. 

Bei der Reaktivierung dieser Flächen müssen Altlasten untersucht und gegebenenfalls sowohl der Untergrund als auch das Grundwasser saniert werden. Nicht selten werden auch nach wie vor Kampfmittel aus dem 1. und 2. Weltkrieg gefunden.

Wir begleiten Sie hierbei von der Erfassung und Bewertung einer Altlast bis hin zur Sanierung.